Voraussetzungen für Gastflieger

  • Anwesenheit eines Flugleiters ist erforderlich, er entscheidet ob Gastflug möglich ist, der Gast wird ins Flugbuch eingetragen.
  • Kennzeichnungsschild am Flugmodell ist vorhanden
  • Modell-Haftpflichtversicherung liegt in gültiger Form vor
  • Das Gesamtgewicht eines Modells liegt unter 25 Kg.
  • Die Grenzen unseres Flugsektors sind aus der Flugordnung zu entnehmen und einzuhalten
  • Die Gastfluggebühr in Höhe von 5 Euro wird beim Flugleiter bezahlt.
  • Die Gastflugregeln werden durch Unterschrift bestätigt.